Gemeinsam mit der Bischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde obliegt der Kirchenverwaltung die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge vor
Ort für eine würdige Feier des Gottesdienstes, für die Glaubensverkündigung und den breitgefächerten Dienst am Nächsten.
Dagegen sind die Aufgabe des Pfarrgemeinderates, den Pfarrer in seinem Amt zu unterstützen, mit ihm Fragen und Probleme der Pfarrgemeinde zu erforschen und zu beraten,
Maßnahmen zu beschließen und in Zusammenarbeit mit Verbänden und Gruppen für deren Durchführung Sorge zu tragen.
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