Pfarrgemeinderat 2022 - 2026

Gremien


Bestimmung des Pfarrgemeinderates
Der Pfarrgemeinderat ist ein Leitungsgremium und wird von der Pfarrgemeinde gewählt. Es bestimmt als Gremium welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden. Der Pfarrgemeinderat wird von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt.

Die Grundlage für die Arbeit des Gemeinderates wuchs aus dem II. Vatikanischen Konzil heraus, daß alle Christen eine gemeinsame Verantwortung haben. Dies zeigt sich im Pfarrgemeinderat in besonderer Weise.
Vieles, was in den Gemeinden heute geschieht, ist mit dem Pfarrgemeinderat verbunden. Hier engagieren sich Frauen und Männer vor Ort mit den und für die Menschen.



Tätigkeit / Aufgaben

Laut Satzung hat der Pfarrgemeinderat unendlich viele Aufgaben, die von der Jugendarbeit bis zur Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst bei Neuzugezogenen oder im Krankenhaus bis zur Öffentlichkeitsarbeit reichen.

In der Praxis jedoch wird jeder Pfarrgemeinderat unterschiedliche Schwerpunkte setzen und versuchen, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu bewegen. Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält er Kontakt zur Kirchenverwaltung. Mit ihr berät er die Finanzierung seelsorglicher Zielsetzungen.