Kirchenverwaltung

Kirchenverwaltung in den einzelnen Ortschaften

  • KV Hohengebraching / Großberg / Oberisling
  • KV Matting / Graßlfing


  • Aufgaben der Kirchenverwaltung

    Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Vorstand der Kirchenverwaltung aktiv die Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.
    Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.

    Weitere Aufgaben sind zum Beispiel:

      - Führung des Inventarverzeichnisses
      - Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume
      - Anerkennung der Jahresrechnung
      - Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
      - Beantragung von Zuschüssen
      - Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
      - Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen

    Es gibt vielfältige und sehr interessante Aufgaben zu bewältigen.


    Aufgaben des Kirchenpflegers

    Der Kirchenpfleger unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand (Pfarrer) bei der Erledigung seiner Aufgaben. Er bereitet die Erstellung der ordentlichen bzw. außerordentlichen Haushaltspläne wie der Jahresrechnungen vor und achtet darauf, daß der genehmigte Haushaltsplan eingehalten wird, alle Einkünfte rechtzeitig und vollständig erhoben wie Ausgaben nur soweit und nicht eher geleistet werden, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind.

    Der Kirchenpfleger untersteht den Weisungen des Kirchenverwaltungsvorstandes und hat die Geschäfte, die der Kirchenverwaltungsvorstand getätigt hat, kassenmäßig abzuwickeln. Die Kirchenverwaltung hat ihn zu diesem Zwecke zu bevollmächtigen, insbesondere ihm die Zeichnungsvollmacht für Bankkonten schriftlich zu erteilen.


    Aufgaben des Mesners u. a.:
      - Erhaltung und Pflege der kirchlichen Gebäude und Räume
      - Handwerkliche Tipps zum Blumenschmuck in Kirche und Gemeindehaus
      - Ordnung und Vorbereitung des Gottesdienstes
      - Gebrauch und Pflege der Paramente